EU-Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen (Critical Entities Resilience Directive, CER)
Die EU-Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen (CER, Critical Entities Resilience Directive) wurde 16. Januar 2023 verabschiedet. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis Oktober 2024 Zeit, die Bestimmungen in nationale Gesetzgebung zu überführen. Die CER-Richtlinie wird durch das im Koalitionsvertrag vereinbarte KRITIS-Dachgesetz umgesetzt. Das Gesetz schafft erstmalig eine sektorenübergreifende bundesgesetzliche Regelung zum physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen in Deutschland.
Überblick
- Segment: IT Sicherheit in den folgenden Branchen:
- Energie (Strom, Gas, Öl)
- Transport (Luftfahrt, Schiffahrt, Schienenverkehr)
- Gesundheit (Krankenhäuser, pharmazeutische Industrie)
- Digitale Infratsruktur (Cloud-Dienste, Internet-Service-Provider)
- Raumfahrt
- Öffentliche Verwaltung
- Verabschiedet / Veröffentlicht: 16.1.2023 angenommen (EU), Umsetzung in Deutschland steht noch aus
- Gültig ab:
- 17.10.2024 (Umsetzung D steht noch aus)
- Ziel:
- Erhöhung der Resilienz gegen physische und digitale Bedrohungen (z. B. Cyberangriffe, Naturkatastrophen, Terrorismus).
- Standardisierung von Sicherheitsmaßnahmen für kritische Einrichtungen.
- Verbesserte Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten und Behörden.
- Stärkere Meldepflichten bei Vorfällen, die die Resilienz gefährden.
Zentrale Forderungen
Für Deutschland bedeutet des KRITIS Dachgesetz, dass: * Kritische Infrastrukturen sollen klar und systematisch identifiziert werden. * Staat und KRITIS-Betreiber sollen regelmäßige Risikobewertungen durchführen und dadurch Gefahren besser erkennen. * Es werden Mindeststandards für Betreiber Kritischer Infrastrukturen festgelegt. Für die Betreiber bedeutet das mehr Handlungssicherheit, um sich gegen Gefahren zu schützen. * Ein zentrales Meldesystem für Störungen soll das bestehende Meldewesen im Cybersicherheitsbereich ergänzen. Mögliche Schwachstellen beim Schutz Kritischer Infrastrukturen können so besser erkannt und behoben werden. * Die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure im Bereich der Kritischen Infrastrukturen soll besser organisiert und klare Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner benannt werden.