EU Network & Infratsructure Directive v2 (NIS2)
Der EU NIS2 ist ein Meilenstein für die IT-Sicherheit in Europa. Die neue, zweite Richtlinie über Netz- und Informationssysteme (NIS2) ist ein umfassender Rechtsrahmen, der von der Europäischen Union (EU) eingeführt wurde, um die Cybersicherheit und die Betriebsstabilität kritischer Infrastrukturen und digitaler Diensteanbieter zu verbessern. NIS2 baut auf der ursprünglichen Richtlinie über Netz- und Informationssysteme (NIS) auf und erweitert deren Anwendungsbereich auf eine größere Bandbreite von Sektoren und Einrichtungen, um der sich wandelnden digitalen Landschaft und den zunehmenden Cyberbedrohungen Rechnung zu tragen.
Überblick
- Segment: IT Sicherheit für Anbieter digitaler Dienste
- Verabschiedet / Veröffentlicht: 14. / 27. Dezember 2022
- Gültig ab:
- Jeweilige Implementierung in der Landesgesetzgebung. Eigentlich hätte die NIS2 im Januar 2025 in Deutschland umegsezt werden sollen, jedoch hat der Abgang der Ampel-Koalition das Vorhaben nicht mehr durchgebracht. Der Gesetzesentwurf liegt vor, eine neue Terminierung zur Verabschiedung ist jedoch noch nicht bekannt.
- Gültig für:
- Internet-Dienstleister und Service-Anbieter
- KRITIS-Unternehmen
- Nicht gültig für:
- Produkt-Anbieter
- Grauzone:
- k.A.
Zentrale Forderungen
- Verbessertes Risikomanagement:
Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen zur Implementierung robuster Risikomanagementpraktiken zur Identifizierung, Bewertung und Minderung von Cybersicherheitsrisiken. Dazu gehören die Entwicklung von Notfallplänen, die Durchführung regelmäßiger Risikobewertungen und die Gewährleistung der Geschäftskontinuität.
- Meldung von Vorfällen:
NIS2 verpflichtet Unternehmen, schwerwiegende Cybersicherheitsvorfälle innerhalb strenger Fristen an die nationalen Behörden zu melden. Dies gewährleistet die rechtzeitige Erkennung, Reaktion und Abwehr von Cyberbedrohungen und erhöht die allgemeine Cybersicherheitsresilienz.
- Sicherheit der Lieferkette:
Die Richtlinie betont die Bedeutung der Sicherheit der Lieferkette und verpflichtet Unternehmen, die mit ihren Lieferanten und Dienstleistern verbundenen Risiken zu bewerten und zu managen. Dazu gehören die Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen und die Sicherstellung, dass Drittanbieter die gleichen Sicherheitsstandards einhalten.
- Governance und Rechenschaftspflicht:
NIS2 legt großen Wert auf Governance und Rechenschaftspflicht und verpflichtet Unternehmen, klare Rollen und Verantwortlichkeiten für das Cybersicherheitsmanagement festzulegen. Die Geschäftsleitung und der Vorstand sind für die Umsetzung wirksamer Cybersicherheitsmaßnahmen verantwortlich.
- Aufsicht und Durchsetzung:
Die Richtlinie führt Aufsichts- und Durchsetzungsmechanismen ein, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Die nationalen Behörden sind befugt, Inspektionen durchzuführen, Sanktionen zu verhängen und Durchsetzungsmaßnahmen gegen nicht konforme Unternehmen zu ergreifen.
- Informationsaustausch und Zusammenarbeit:
NIS2 fördert den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Behörden. Dazu gehört die Einrichtung von Mechanismen für den Austausch von Bedrohungsinformationen, bewährten Verfahren und Vorfallmeldungen, um die kollektive Cybersicherheitsresilienz zu verbessern.
- Kritische und wichtige Unternehmen:
NIS2 klassifiziert Unternehmen anhand ihrer Rolle und ihrer Auswirkungen auf die Gesellschaft in „kritische“ und „wichtige“ Kategorien. Kritische Unternehmen unterliegen strengeren Anforderungen und einer strengeren Aufsicht als wichtige Unternehmen.
Lösungsansätze & Hilfestellungen
- Ein guter Leitfaden für die Analyse zur Implemntierung findet sich ...